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Regeln zur Wetterpatenschaft

Allgemein

Erfahrungsgemäß werden im Jahr etwa 50 bis 60 Hochdruckgebiete und 130 bis 150 Tiefdruckgebiete getauft. So ergeben sich pro Buchstabe des Alphabets mindestens 5 Tiefs, aber nur 2 Hochs. Die Zahl variiert von Jahr zu Jahr. Es werden nur so viele Patenschaften „direkt“ vergeben, wie mit hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe eines Jahres auch Hochs und Tiefs getauft werden. Diese „Direktpatenschaften“ sind also sicher.

Bei einer „Risikopatenschaft“ für den jeweils letzten Durchlauf im Jahr kann nicht garantiert werden, dass es am Jahresende noch zu einer Taufe kommt. Hier fallen erst Kosten an, wenn auch ein Druckgebilde auf diesen Namen getauft wird. Bei Nichttaufe besteht kein automatischer Anspruch auf eine Patenschaft in den kommenden Jahren.

Ob und wann ein Hoch- oder Tiefdruckgebiet getauft wird, kann nicht vorab bestimmt werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils diensthabenden Meteorologinnen und Meteorologen (Berliner Wetterkarte e.V.). In der Regel erhalten diejenigen Druckgebilde einen Namen, die einen Einfluss auf das Wetter in Mitteleuropa haben.

Die Namen von Hoch- und Tiefdruckgebieten werden vielfach in diversen Medien übernommen und dort in Wetterberichten und verschiedenen Sendungen genannt. Wir können aber keine Garantie dafür übernehmen. Niemand ist gehalten die Namen zu benutzen und zu nennen.

Wir behalten uns generell vor, Anträge abzulehnen.

Antworten auf diverse Fragen sind unter FAQs zu finden.

Regeln bei der Namenswahl

Bei der Wahl eines Namens für Hoch- und Tiefdruckgebiete ist Folgendes zu beachten:

  • In geraden Jahren tragen Hochdruckgebiete männliche und Tiefdruckgebiete weibliche Namen. In ungeraden Jahren ist es genau umgekehrt. 
  • nur standesamtlich anerkannte Vornamen
  • keine Doppelnamen, Nachnamen oder Firmennamen (außer, es sind gleichzeitig auch gültige Vornamen)
  • Sonderzeichen im Namen nur nach Rücksprache

Wir behalten uns vor, Namen abzulehnen. In einem solchen Fall suchen wir gerne mit Ihnen eine Alternativlösung.

Anregungen für Vornamen finden Sie auf folgenden Seiten:

www.firstname.de 
 www.vorname.com 
 www.vornamen.ch 
 www.baby-vornamen.de 
 www.leonie.io 
 www.windelprinz.de 
 www.babelli.de/thema-babynamen/ 
 
Trotz der dort großen Auswahl an Vornamen, bedeutet es nicht unbedingt, dass der Name auch standesamtlich anerkannt ist. Sofern wir einen Antrag mit einem Namen bekommen, für den wir trotz Recherchen im Internet und Anfragen beim Standesamt keine Bestätigung erhalten, so wenden wir uns an Sie und bitten um einen offiziell anerkannten Namensnachweis Ihrerseits, in Form einer Ausweiskopie, o.Ä.. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewünschte Name möglich ist, fragen Sie uns vorher!

Regeln zur Verlinkung einer Internetpräsenz

Die Angabe einer Internetpräsenz ist optional. Verlinkungen bleiben etwa zwei Jahre aktiv und werden danach entfernt. Bitte beachten Sie, dass nur Namen natürlicher Personen verlinkt werden! Möchten Sie eine juristische Person als Paten, so ist dies nur als Zusatz möglich. Als natürliche Person kann in diesem Fall z. B. der Besteller eingetragen werden. Es werden keine Sätze oder Satzteile als Linktext gesetzt, sondern nur die Internetpräsenz genannt.

Wir behalten uns vor, die Verlinkung der angegebenen Internetpräsenz abzulehnen.

Beispiel einer Verlinkung: Max Mustermann (www.wetterpate.de)

Alle Verlinkungen sind kostenpflichtig! Der Preis für jede Verlinkung beträgt 50 € (inkl. USt.).